Spenden und Zustiftungen

Um die Förderschwerpunkte umfassend und planbar zu leisten, werden dauerhaft Fördergelder benötigt, die die Stiftung sehr gezielt und verantwortungsbewusst ausreicht. 

Die Gründung der Stiftung erfolgte 2007 durch das Ehepaar Doris und Dr. Michael Hagemann, Wiesbaden. Der Regierungspräsident in Darmstadt hat die Stiftung am 16. Oktober 2007 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.

Das Finanzamt Wiesbaden hat mit Freistellungsbescheid vom 13.11.2019 die Stiftung von den Ertragsteuern befreit. Hierfür ist die Stiftung berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Darüber hinaus datiert der Bescheid nach § 60a Abs. 1 der Abgabenordnung vom 8. Mai 2015. 

Zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist noch auszuführen: Die Stiftung ist Testamenterbe der Stifter. Sie ist unter Bezug auf die von den Stiftern festgelegte Alleinerbfolge gegenwärtig als so genannte Anlaufstiftung ausgestaltet. Das Grundstockvermögen beträgt deshalb € 50.000,00.

Benötigte Mittel werden neben den Überschüssen aus dem Stiftungsvermögen über Spenden der Stifter und Dritter zur Verfügung gestellt.

Die Aktivitäten der Stiftung können durch Spenden und Zustiftungen – auch testamentarisch – maßgeblich befördert werden. Fühlen deshalb auch Sie sich angesprochen. Wir bitten Sie um Ihre Unterstützung der Stiftungsarbeit und freuen uns über jeden Euro, den Sie uns spenden. Jeder Beitrag ist willkommen, jede Spende hilft mit, Freiheit, Verantwortung und Ordnung unseres Gesellschafts- und Wirtschaftssystems zu fördern!

Die Bankverbindung lautet: 
IBAN DE66 5108 0060 0030 3033 00
BIC: DRESDEEFF510 
Commerzbank AG Wiesbaden, Wilhelmstr. 7, 65185 Wiesbaden