Karl Paul Hensel-Preis

Der Karl Paul Hensel-Preis wird von der Doris und Dr. Michael Hagemann-Stiftung für herausragende Promotionen im Gebiet der institutionen-/ordnungsökonomischen Forschung ausgereicht. Einzureichende Promotionen sollen in der Tradition des Werkes von Prof. Dr. Karl Paul Hensel stehen, der wichtige Beiträge auf dem Gebiet des Vergleichs von Wirtschafts- und Unternehmensordnungen verfasst hat. Leitend soll demnach das Denken in Ordnungen mit seinen vielfältigen gesellschaftlichen Anwendungsbezügen sein. Der Bezug auf die vergleichende Analyseperspektive ermöglicht zugleich, bestehende Besonderheiten, Defizite sowie Vor- und Nachteile einzelner wirtschaftlicher und kultureller Systeme auf der Makro- und Mikroebene zu erkennen, zu verstehen und institutionell zu verorten.

Anliegen der Stiftung für die Preisauslobung ist es, einen Beitrag zur wissenschaftlichen Fortentwicklung ordnungspolitischer Grundlagen zu leisten. Resultate müssen neue Wege aufzeigen, den vertieften Dialog bereichern und dem Einzelnen und der Gesellschaft die Wahrnehmung sozialer Verantwortung für Gegenwart und Zukunft ermöglichen.

Der Karl Paul Hensel-Preis ist mit € 8.000 dotiert und grundsätzlich nicht teilbar. Das Preisgeld ist nicht zweckgebunden.

Die Verleihung des Preises erfolgt in Marburg in den Räumen der Philipps-Universität. Zu diesem Anlass wird erwartet, dass die Preisträgerin oder der Preisträger die prämierte Forschungsarbeit vorstellt.

Die Einreichung von Dissertationen muss durch den/die jeweiligen Betreuer und Gutachter (Doktorvater/Doktormutter) der Promotionsschrift erfolgen. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Im Zuge der Einreichung ist darzulegen, inwieweit die unter „Allgemeines“ beschriebenen Anforderungen durch die Dissertation erfüllt sind.

Vorgeschlagene Dissertationen müssen insofern über die wissenschaftliche Exzellenz verfügen, als sie konzeptionell überzeugen und unter begründeter Verwendung gängiger methodischer Ansätze verfasst sind. Darüber hinaus müssen die Schlussfolgerungen der eingereichten Arbeiten Grundlagen für praktische Anwendungen liefern. Derart ausgerichtet, sollen sie auf die Einleitung gesellschaftlicher Veränderungen hinführen und eine Politikberatung ermöglichen.

Bei kumulativen Dissertationen sollten wesentliche Teile in begutachteten bzw. anerkannten Fachzeitschriften bereits publiziert oder prinzipiell publikationsfähig sein.

Im Auswahlprozess der zu prämierenden Dissertationsschrift gelten eine überzeugende Struktur, sprachliche Klarheit und Verständlichkeit im Sinne pointierter Ausdrucksweise als weitere, wesentliche Kriterien.

Der Zeitraum zur Bewerbung um den Karl Paul Hensel-Preis bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Die mündliche Prüfung als Abschluss der Dissertation muss sich also während der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres unmittelbar vor dem Verleihungsjahr ereignet haben. Dieser Jahresbezug berücksichtigt, dass es sich um eine jährlich wiederkehrende Preisauslobung handelt. 

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni des Folgejahres.

Einzureichende Dissertationen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, müssen aber an einer wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät in Deutschland, Österreich oder der Schweiz absolviert worden sein. Zusammenfassungen und sonstige Ausführungen in Bezug auf die Preisverleihung sind in deutscher Sprache zu verfassen.

Die Auswahl der auszuzeichnenden Dissertationen erfolgt durch ein Gremium einschlägiger Gutachter, die vom Vorstand der Doris und Dr. Michael Hagemann-Stiftung bestellt werden.

Bei der Auswahl des Preisträgers der Doris und Dr. Michael Hagemann-Stiftung kommt folgendes mehrstufiges Auswahlverfahren zur Anwendung: 

  1. Sichtung und Feststellung der Einhaltung der formalen Voraussetzungen sowie der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen;
  2. Übergabe der vollständig eingereichten Dissertationen an das Gutachtergremium, das eine Vorauswahl anhand festgelegter Kriterien trifft, zu denen unter anderem der ordnungsökonomische Bezug unter besonderer Berücksichtigung vergleichender Forschungsansätze, Praxisnähe, Umsetzbarkeit der Ergebnisse und sprachliche Klarheit zählen.
  3. Einladung ausgewählter Bewerber zu einem kurzen Fachvortrag sowie einem Auswahlgespräch mit den Gutachtern, auf deren Grundlage die weitere Beurteilung erfolgt. 
  4. Zusammenführung der Teilergebnisse und Ermittlung der zu prämierenden Dissertation. 

Vorschläge für den Karl Paul Hensel-Preis sind vollständig zu richten an:

Doris und Dr. Michael Hagemann-Stiftung
Rheingaustraße 126
65203 Wiesbaden
E-Mail: info(at)hagemann-stiftung-ordnungspolitik.de

Einzureichen sind sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form (als eine pdf-Datei) folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Einreichungsformulare zur Dissertation;
  • Lebenslauf des Bewerbenden in deutscher Sprache;
  • Kopie der Promotionsurkunde;
  • Dissertationsschrift (pdf-Datei und ein gedrucktes Exemplar);
  • Bei kumulativen Dissertationen: plausible Angaben zur Feststellung des Eigenanteils an den einzelnen Veröffentlichungen;
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der Vorstand der Stiftung erhält die Unterlagen zum Verbleib. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitteilungen zu abgelehnten Einreichungen werden nicht erteilt.

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni eines Kalenderjahres. Der Vorstand der Stiftung erhält die Unterlagen zum Verbleib. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitteilungen zu abgelehnten Einreichungen werden nicht erteilt.